Der Gesundheitsfonds des Continental Bulldog Club Schweiz

Anlässlich der Generalversammlung vom 29. März 2009 wurde folgendes Äufnungs- und Entschädigungs-Konzept beschlossen:
 

ÄNDERUNG VON ART. 2) und 3) DER BESTIMMUNGEN DES GESUNDHEITSFONDS

Finanzierung des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds wird von den Beiträgen (Fr.10.- / Fr.5.-) der IN DER SCHWEIZ WOHNHAFTEN Klubmitglieder gespeist, im weitern vor allem von den Abgaben der IN DER SCHWEIZ WOHNHAFTEN Züchter, die für jeden auf dem Wurfkontroll-Formular erfassten Welpen CHF 50.00 an den Gesundheitsfonds zu entrichten haben. Im Ausland lebende Mitglieder und Züchter sind nicht verpflichtet in den Gesundheitsfonds einzuzahlen. Im Ausland lebende Besitzer von Continental Bulldogs werden für ihre Röntgen-Auslagen nicht entschädigt.

Ausführungsbestimmungen

In der Schweiz wohnhafte Besitzer von Continental Bulldogs, die ihre Hunde von anerkannten CB-Züchtern erworben haben, erhalten ab dem 1.1.2008 CHF 200.00 aus dem Gesundheitsfonds, falls sie ihre Hunde röntgen lassen. Damit der Klub die rigorosen Bedingungen der SKG erfüllen kann, sollten möglichst alle Hunde radiologisch untersucht werden. Der genannte Betrag deckt je nach Tierarzt etwa die Hälfte der anfallenden Kosten.

BEGRÜNDUNG für diese Änderung:

Die Finanzierungs-Bestimmungen sagen, dass die Züchter bei jedem Wurf ihren Beitrag zur Äufnung des Gesundheitsfonds beizutragen haben. Da es jedoch praktisch unmöglich und mit zu grossen Umtrieben verbunden ist, diese Bestimmung für im Ausland gefallene Würfe in Anwendung zu bringen andererseits die ausländischen Mitglieder im CBCS mit 10.00 resp. 5.00 Franken einen kleinen Beitrag leisten wurde einstimmig beschlossen, in diesem Punkt die Unterscheidung zwischen in der Schweiz beziehungsweise im Ausland wohnhaften Mitgliedern zu machen und die Beiträge von den im Ausland lebenden Mitgliedern nicht mehr einzufordern, auf der anderen Seite aber auch keine Entschädigungsbeiträge mehr auszurichten.

DIESE ÄNDERUNG TRITT MIT DEM DATUM DER GENERALVERSAMMLUNG VOM 29. MÄRZ 2009 IN KRAFT.

 

 

 

Die Einrichtung eines Gesundheitsfonds wurde an der Ordentlichen Generalversammlung vom 25.März 2007 beschlossen.

Die Zuchtkommission ist für die Definition und Verwaltung des Gesundheitsfonds zuständig.

 

Definition

Der Gesundheitsfonds dient vorderhand und in erster Linie der solidarischen Mitfinanzierung der neuerdings von der Schweiz. Kynologischen Gesellschaft (SKG) verlangten und zum Teil bereits im Zuchtreglement festgelegten HD-Röntgenuntersuchung möglichst vieler (60% SKG) der in der Schweiz gezüchteten Continental Bulldogs, gleichgültig ob sie für die Ankörung bzw. die Zucht vorgesehen sind. Die HD-und ED-Röntgenuntersuchung ist sowieso eine Bedingung für die Ankörung und die allfällige Verwendung für die Zucht (Zucht-und Körreglement 2005).

Der Gesundheitsfonds könnte zu einem späteren Zeitpunkt auch dazu dienen, veterinär-medizinische Abklärungen und Untersuchungen im Zusammenhang mit genetischen Krankheiten, die bisher nicht auftraten, zu ermöglichen. Es ist Aufgabe der Zuchtkommission, bei Gelegenheit eine Liste solcher Krankheiten zu erstellen, was sich bisher nicht aufdrängt.

Der Gesundheitsfonds könnte in Ausnahmefällen auch dazu dienen, Beiträge an wissenschaftliche Untersuchungen (z.B. Dissertationen), die unsere Rasse betreffen, auszuzahlen. Ebenso sollen die Spesen für die periodischen Umfragen über den Gesundheits-Zustand unserer Rasse vom Gesundheitsfonds getragen werden.

 

Finanzierung des Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds wird von den Beiträgen der Klubmitglieder und Abgaben der Züchter für jeden auf dem Wurfkontroll-Formular erfassten Welpen gespeist. Zurzeit ist mit einem jährlichen Budget von ca. CHF 6‘500.- zu rechnen. Dieser Betrag richtet sich je nach Mitgliederbestand und Anzahl der geborenen Welpen in einem Jahr

 

Ausführungsbestimmungen

Besitzer von Continental Bulldogs, die ihre Hunde von anerkannten CB-Züchtern erworben haben, erhalten ab dem 1.1.2008 CHF 200.00 aus dem Gesundheitsfonds, falls sie ihre Hunde röntgen lassen. Damit der Klub die rigorosen Bedingungen der SKG erfüllen kann, sollten möglichst alle Hunde radiologisch untersucht werden. Der genannte Betrag deckt je nach Tierarzt etwa die Hälfte der anfallenden Kosten.

Um den Beitrag zu erhalten muss der Besitzer den Röntgen-Befund dem Präsidenten der Zuchtkommission unter Bekanntgabe der Bank- resp. PC-Verbindung zukommen lassen, worauf dieser den Kassier des CBCS anweisen wird, die Zahlung auszuführen.

Besondere Anliegen in diesem Zusammenhang müssen der Zuchtkommission schriftlich vorgelegt werden, die je nach Fall entscheiden wird. Dies gilt im Übrigen für alle unklaren Fragen und Probleme.

Die Regelung gilt ab dem 1.Januar 2008 und wird jährlich überarbeitet.